Rechtsprechung
   VG Würzburg, 01.10.2015 - W 5 K 14.1203   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46143
VG Würzburg, 01.10.2015 - W 5 K 14.1203 (https://dejure.org/2015,46143)
VG Würzburg, Entscheidung vom 01.10.2015 - W 5 K 14.1203 (https://dejure.org/2015,46143)
VG Würzburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2015 - W 5 K 14.1203 (https://dejure.org/2015,46143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,46143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Leinenzwang: Wann besteht eine konkrete Gefahr bei großen Hunden?

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 09.11.2010 - 10 BV 06.3053

    Anordnungen zur Haltung von Hunden, die in der Kampfhundeverordnung aufgeführt

    Auszug aus VG Würzburg, 01.10.2015 - W 5 K 14.1203
    Allein der Freilauf von (großen und kräftigen) Hunden auf öffentlichen Wegen stellt in der Regel schon eine konkrete Gefahr für die oben genannten Rechtsgüter Dritter dar (vgl. nur BayVGH, U. v. 9.11.2010 - 10 BV 06.3053 - juris Rn. 25).

    Bei frei umherlaufenden größeren Hunden kommt es zudem häufig vor, dass unerfahrene und ängstliche Personen, insbesondere Kinder oder auch ältere Menschen, allein durch das Herannahen von großen Hunden in Angstzustände versetzt werden, was bereits als eine Beeinträchtigung der Gesundheit anzusehen ist (vgl. BayVGH, B. v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 21 f.; BayVGH, U. v. 9.11.2010 - 10 BV 06.3053 - juris Rn. 25; Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Art. 18 LStVG Rn. 43 m. w. N.).

    Dieser sieht dann in dem Passanten den Partner zum Spielen und Balgen, oder im schlimmsten Fall animiert ihn diese Situation zum Beißen (vgl. BayVGH, U. v. 9.11.2010 - 10 BV 06.3053 - juris Rn. 25).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Vorfälle im Hinblick auf den Schutzzweck der Ermächtigungsgrundlage, nämlich den Schutz der Allgemeinheit vor Hunden, auch dann dem Hund zuzurechnen sind, wenn ein Schaden durch den Hund in Folge des "Fehlverhaltens" einer anderen Person herbeigeführt wird, da die Gefahr ausschließlich vom Hund ausgeht (vgl. BayVGH, U. v. 9.11.2010 - 10 BV 06.3053 - juris Rn. 26; VG Würzburg, U. v. 21.10.2010 - W 5 K 10.21 - juris Rn. 15 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 12.02.2015 - 10 CS 14.2820

    Mangelhafte Beschwerdebegründung; konkrete Gefahr durch zwei freilaufende Hunde;

    Auszug aus VG Würzburg, 01.10.2015 - W 5 K 14.1203
    Die dagegen gerichtete Beschwerde wies der Bayer. Verwaltungsgerichtshof im Verfahren 10 CS 14.2820 mit Beschluss vom 12. Februar 2015 zurück.

    Der Bay. Verwaltungsgerichtshof hat dazu in seinem Beschluss vom 12. Februar 2015 (Nr. 10 CS 14.2820) Folgendes ausgeführt:.

    Das Rudelverhalten der zwei aneinander gewöhnten Hunde des Klägers erhöht deutlich das Gefahrenpotential, das von nur einem der Hunde einzeln ausgehen würde (vgl. BayVGH, B. v. 12.2.2015 - 10 CS 14.2820 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53

    Zuständigkeit für Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG, Leinenzwang für

    Auszug aus VG Würzburg, 01.10.2015 - W 5 K 14.1203
    Bei frei umherlaufenden größeren Hunden kommt es zudem häufig vor, dass unerfahrene und ängstliche Personen, insbesondere Kinder oder auch ältere Menschen, allein durch das Herannahen von großen Hunden in Angstzustände versetzt werden, was bereits als eine Beeinträchtigung der Gesundheit anzusehen ist (vgl. BayVGH, B. v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 21 f.; BayVGH, U. v. 9.11.2010 - 10 BV 06.3053 - juris Rn. 25; Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Art. 18 LStVG Rn. 43 m. w. N.).
  • VG Würzburg, 24.04.2014 - W 5 K 12.659

    Haltungsverbot für Pyrenäischen Hirtenhund; (nächtliches) Hundegebell;

    Auszug aus VG Würzburg, 01.10.2015 - W 5 K 14.1203
    Nach diesen Kriterien steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass zum grundsätzlich maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. dazu VG Würzburg, U. v. 24.4.2014 - W 5 K 12.659 - juris Rn. 63 m. w. N.) eine konkrete Gefahr für Leben, Gesundheit und Eigentum Dritter bestand, weil die beiden Hunde des Klägers am 15. und am 16. April 2013 sowie ein weiteres Mal im Sommer 2013, am 2. August 2014 und am 15. September 2014 vom Kläger auf öffentlichen Wegen unangeleint und in deutlicher Entfernung zu ihm selbst ausgeführt wurden und der Kläger nicht in angemessenem Maß auf seine Hunde einwirkte.
  • VGH Bayern, 15.03.2005 - 24 BV 04.2755

    Einzelfallanordnungen zur Haltung einer Rottweiler-Hündin, Annahme einer

    Auszug aus VG Würzburg, 01.10.2015 - W 5 K 14.1203
    Der Umstand, dass ein Hund einen Wesenstest bestanden und ein Negativattest erhalten hat, ändert entgegen der klägerischen Ansicht nichts an den für das Vorliegen einer konkreten Gefahr i. S. d. Art. 18 Abs. 2 LStVG zu prüfenden Voraussetzungen (vgl. BayVGH, U. v. 15.3.2005 - 24 BV 04.2755 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 09.11.2006 - 24 CS 06.2766

    Hundehaltung, Schäferhund, Maulkorbzwang, ausbruchsichere Unterbringung

    Auszug aus VG Würzburg, 01.10.2015 - W 5 K 14.1203
    Nicht erforderlich ist, dass schon ein schädigendes Ereignis stattgefunden hat (st. Rspr. des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vgl. z. B. BayVGH, B. v. 9.11.2006 - 24 CS 06.2766 - juris Rn. 18 f.).
  • VG Würzburg, 21.04.2010 - W 5 K 10.21

    Cane Corso; kombinierter Anlein- und Maulkorbzwang; räumliche Reichweite der

    Auszug aus VG Würzburg, 01.10.2015 - W 5 K 14.1203
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Vorfälle im Hinblick auf den Schutzzweck der Ermächtigungsgrundlage, nämlich den Schutz der Allgemeinheit vor Hunden, auch dann dem Hund zuzurechnen sind, wenn ein Schaden durch den Hund in Folge des "Fehlverhaltens" einer anderen Person herbeigeführt wird, da die Gefahr ausschließlich vom Hund ausgeht (vgl. BayVGH, U. v. 9.11.2010 - 10 BV 06.3053 - juris Rn. 26; VG Würzburg, U. v. 21.10.2010 - W 5 K 10.21 - juris Rn. 15 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 24.01.2003 - 24 CS 02.2894
    Auszug aus VG Würzburg, 01.10.2015 - W 5 K 14.1203
    Bei fehlender Einsichtigkeit und Verkennung des Ernstes der Gefahrenlage sind von diesem keine ausreichenden Abwehr- und Schutzmaßnahmen und damit eine Erhöhung der Gefahrenlage zu erwarten (st. Rspr. des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs, vgl. z. B. BayVGH, U. v. 24.1.2003 - 24 CS 02.2894 - juris Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus VG Würzburg, 01.10.2015 - W 5 K 14.1203
    Zum anderen muss der Verwaltungsakt geeignete Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung sein können (vgl. BVerwG, U. v. 15.2.1990 - 4 C 41/87 - juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2005 - 11 KN 38/04

    Genereller Leinenzwang auf öffentlichen Wegen einer Hundeverordnung und

    Auszug aus VG Würzburg, 01.10.2015 - W 5 K 14.1203
    Auf die obergerichtliche Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen (Nr. 11 KN 38/04) sowie des Oberverwaltungsgerichts Thüringen (Nr. 3 N 699/05) zum generellen Leinenzwang in einer Gemeinde sei zu verweisen.
  • OVG Thüringen, 26.04.2007 - 3 N 699/05

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; ordnungsbehördliche Verordnung; Leinenzwang;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht